Cannabidiol (CBD) Liquid

13 Jun

 

Was ist CBD?
Cannabidiol wird aus der weiblichen Hanfpflanze gewonnen und ist ein kaum psychoaktives Cannabinoid. Es wird je länger je mehr im homöopathischen medizinischen Bereich eingesetzt und wirkt hauptsächlich entkrampfend, entzündungshemmend, angstlösend und gegen Übelkeit oder auch Kopfschmerzen.

Bestehen Gesundheitsrisiken?
Der Rauch wird beim üblichen Cannabiskonsum (rauchen/verbrennen) meist tief inhaliert und in der Lunge behalten. Länger als beim üblichen Zigarettenkonsum. Grundsätzlich kann man aber sagen, dass Rauchen aufgrund der krebserregenden Verbrennungspartikel immer ungesund ist.

Vaporizer bieten eine gesundheitlich immer beliebtere Alternative zum Rauchen, da es immer mehr Anbieter mit qualitativ hochwertigen CBD-Liquiden auf dem Markt gibt. Verschiedene Modelle, Liquide und Informationen findest du auf e-zigarette-schweiz.ch .

In der Schweiz sind derzeit keine Arzneimittel zugelassen die ausschliesslich Cannabidiol enthalten. Der Wirkstoff ist jedoch ein Bestandteil von zB. Mundspray, der als Arzneimittel für die MS-Behandlung registriert ist. Weitere Forschungen werden getätigt.

Es steht jedoch fest, dass CBD im Vergleich zum THC nicht psychoaktiv ist und damit keine Bewusstseinsveränderungen herbeiführt. Die Cannabidiol-Wirkung hat in klassischen Sinne nichts mit dem Rauschzustand zu tun, den THC auszulösen vermag. Ferner stellen die Wirkungen des CBD ebenfalls vielfachen therapeutischen Nutzen in Aussicht.

In der Schweiz darf man aus gesetzlichen Gründen jedoch keine spezifischen Heilversprechen abgeben – CBD wird lediglich als Tabakersatz oder Rohstoff verkauft. Verkäufer und Produzenten distanzieren sich deshalb von der medizinischen Wirkung und bitten die Konsumenten ihre eigenen Erfahrungen zu machen.

Soll CBD therapeutisch eingesetzt werden, empfiehlt sich die Zusammenarbeit mit Arzt und/oder Schmerztherapeuten.

 
Wie wirkt CBD (Cannabidiol)?
Auch wenn die Cannabidiol-Wirkung noch nicht komplett transparent ist, so lässt der aktuelle Wissensstand doch Rückschlüsse auf mögliche Einsatzgebiete zu.
CBD interagiert mit verschiedenen Rezeptoren. Als Rezeptor (von lateinisch recipere ‚aufnehmen‘ bzw. ‚empfangen‘) wird in der Biochemie ein Protein oder ein Proteinkomplex bezeichnet, an den Signalmoleküle binden können, die dadurch Signalprozesse im Zellinneren auszulösen vermögen.

CBD fördert die Entspannung und die Entkrampfung. Der Chillfaktor wirkt beruhigend auf die betroffene Schmerzstelle, ohne dabei müde zu machen.

 

Kann ich mich durch CBD-Liquid Konsum strafbar machen?

Dazu ein Auszug aus dem Merkblatt des Bundesamts für Gesundheit BAG:

„THC-armer Cannabis und CBD
Cannabisprodukte mit einem THC-Gehalt von unter einem Prozent sind nicht dem Betäubungsmittelgesetz unterstellt und werden deshalb zunehmend kommerziell verwertet. Vor allem Produkte mit dem nicht-berauschenden Wirkstoff CBD gewinnen an Bedeutung.
Der unbefugte Umgang mit Cannabis oder daraus bestehende Produkte, die einen durchschnittlichen Gesamt-THC-Gehalt von mindestens 1.0 Prozent aufweisen, ist gemäss der Betäubungsmittelverzeichnisverordnung (BetmVV-EDI, siehe Link zur Verordnung im Register „Gesetze“) verboten.
Es gibt aber verschiedene THC-arme Cannabisprodukte, die nicht dem Betäubungsmittelgesetz unterstellt sind, weil sie einen THC-Gehalt von weniger als einem Prozent aufweisen. Dazu gehören neben Rohstoffen wie Hanfblüten oder –pulver auch verarbeitete Produkte wie Extrakte in Form von Kristallen, Ölen oder Pasten, Liquids für E-Zigaretten, Duftöle und Salben etc., welche teilweise als Pflegeprodukte angeboten werden.
Die Produktion und der Verkauf von THC-armen Cannabisprodukten haben seit Kurzem beträchtlich zugenommen und werfen verschiedene gesundheitliche und rechtliche Fragen auf. Auch wenn diese Produkte nicht unter das Betäubungsmittelgesetz fallen, können sie nicht nach Belieben vertrieben und beworben werden. Je nach Produktekategorie kommen bei deren industrieller Verwertung das Heilmittelgesetz, das Lebensmittelgesetz oder das Bundesgesetz über die Produktesicherheit zu Anwendung. Um die potentiellen Anbieter für die rechtlichen Rahmenbedingungen zu sensibilisieren, haben deshalb Swissmedic, das Bundesamt für Gesundheit, das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen und das Bundesamt für Landwirtschaft ein Merkblatt erstellt.“
(Anmerkung: E-Liquide fallen unter das Lebensmittelgesetz.)

Kurz gesagt, im Unterschied zu THC, ist CBD kein Betäubungsmittel. Der Verkauf von Hanfprodukten mit einem THC Gehalt von unter 1% ist in der Schweiz erlaubt.

Quellenangaben: BAG, PharmaWiki, Wikipedia, cbd360, Watson

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