Rechtliche Regelung der E-Zigarette in der Schweiz

Rechtliche Regelung der E-Zigarette in der Schweiz
21 Sep

Zurück vom „Runden Tisch E-Zigarette Schweiz“ in Bern am 18.09.2018

Noch bewegen wir uns mit dem Handel von E-Zigaretten, Liquiden und Dampfutensilien am Rande der Legalität. Bislang gibt es noch kein Gesetz, was diese Branche betrifft. Die neue Tabakverordnung wird voraussichtlich 2020 in Kraft gesetzt. Die Händler und Hersteller in der Schweiz haben sich bisher am bestehenden Tabakgesetz orientiert. Das ist bis jetzt aber kantonal geregelt. Einige Kantone kennen den Verkauf ab 18, andere ab 16 und dann gibt es tatsächlich noch einen Kanton der diesbezüglich keine Regelung hat. Also, ungleich lange Spiesse beim Handel, was den Verkauf an Jugendliche betrifft, für die E-Zigarette wie für Tabakprodukte.

Trotzdem ist es keinem in den Sinn gekommen, E-Zigaretten Produkte Kindern anzubieten oder an Minderjährige zu verkaufen, wie es die Presse bisweilen darzustellen pflegt. Die Dampferbranche hat sich schon seit Jahren dafür ausgesprochen, E-Zigaretten und Nebenprodukte erst ab 18 Jahren für den Verkauf zuzulassen. Da die Branche stark im Wachstum ist, ist eine offizielle Regelung bis zum neuen Gesetz aber nötig. Das sieht auch der Bund so und es wurde zum „Runden Tisch E-Zigarette“ eingeladen um gewisse Regelungen, mit Fokus auf den Jugendschutz in der Schweiz, zu erarbeiten und in Form eines Codex zu erstellen,.

Dass Tabak und Liquide stofflich und inhaltlich so wenig miteinander zu tun haben wie Äpfel und Birnen, ist allgemein noch nicht wirklich angekommen. Trotzdem wird alles in den gleichen Topf geworfen und soll später dem gleichen Gesetz unterliegen.

Nach einer kurzen Begrüssung und Einführung durch das BLV, stellte ein Vertreter der Vaper-Branche (Verband: SVTA) den in den letzten Wochen erarbeiteten Codex betreffend Jugendschutz vor. Dieser beinhaltet das ethische Verhalten von Tabak- und E-Zigarettenhändlern gegenüber Minderjährigen. Zwischenzeitlich wurde dieser Codex vorgängig schon von vielen Vape-Shop Betreibern und Liquidherstellern der Schweiz akzeptiert und unterzeichnet, auf die Plattform des SVTA hochgeladen und veröffentlicht. Daher ist er eigentlich schon seit dem 10. September „in Betrieb“. 

Der selben Aufgabe haben sich auch die Hersteller und Händler von Tabakwaren (Verband: Swiss Tobacco) gestellt. Im Wortlaut fast gleich wie der Vaper-Codex, der an diversen Sitzungen zusammen ausgearbeitet wurde, ist sonst noch nicht viel passiert. Die Tabakhersteller und Händler haben bis Dato noch nicht alle unterschrieben um definitiv die Jugendschutz-Richtlinien für die Zukunft zu unterstützen.

So lang, so gut. Schade nur, dass in der Presse einmal mehr nur die Tabakindustrie hervorgehoben wird und die Vape-Branche und ihre (Mit)Arbeit an dem neuen Tabakproduktegesetz (2020) einfach totgeschwiegen wird. Die öffentliche Berichterstattung ist vorerst wieder einmal sehr einseitig ausgefallen.

 

CODEX der SVTA für Herstellerinnen und Hersteller und Händlerinnen und Händler
zur Vermarktung von E-Dampfgeräten und Liquids

In Anbetracht des fehlenden rechtlichen Jugendschutzes beim Verkauf und bei der Vermarktung von E-Dampfgeräten und Liquids verpflichten sich die Schweizer Händler und Hersteller von E-Dampfgeräten und Liquids in Bezug auf das Abgabealter für sowie die Werbung zu folgendem Verhalten:

Art. 1 Abgabealter

    1. Die unterzeichnenden Parteien verzichten grundsätzlich auf die Abgabe von nikotinhaltigen E-Dampfgeräten und Liquids an Minderjährige.
    2. Die unterzeichnenden Parteien verzichten grundsätzlich auf die Abgabe von nikotinfreien Liquids an Personen unter 16 Jahren, um rauchenden Jugendlichen die Möglichkeit zum Umstieg auf ein massiv weniger schädliches Produkt zu ermöglichen. *
    3. Die unterzeichnenden Parteien verpflichten sich, vor dem Verkauf im Zweifelsfall eine Alterskontrolle durchzuführen. Ohne Alterskontrolle erfolgt kein Verkauf von E-Dampfgeräten und Liquids. Die Alterskontrolle erfolgt lokal durch die Prüfung eines amtlichen Ausweises. Im Onlineshops wird durch geeignete Massnahmen sichergestellt (z.B. via Altersabfrage, ABG), dass kein Verkauf an Minderjährige erfolgt.

* Gemäss dem runden Tisch vom 07.09.2018 hat die SVTA sowie die unabhängigen Vertreter der Dampferbranche gefordert, auch für Tabakprodukte eine nationale Alterslimite zur Wahrung des Jugendschutzes von 18 Jahren einzuführen. Leider standen wir mit dieser Forderung in Opposition zur Mehrheit der Tabakbranche. Mit Inkrafttreten eines allfälligen selbstregulierenden Codex der Tabakbranche, mit einer nationalen Alterslimite von 18 Jahren für Tabakprodukte, wird der vorliegende Kodex dahingehend angepasst, dass auch Dampfgeräte und Liquids generell ab 18 Jahren verkauft werden.

Art. 2 Werbung

Die unterzeichnenden Parteien verzichten auf Werbung für E-Dampfgeräten und Liquids, die sich
speziell an Minderjährige richtet. Sie verzichten insbesondere auf Werbung:

  1. an Orten, wo sich hauptsächlich Minderjährige aufhalten
  2. in Zeitungen, Zeitschriften oder andern Publikationen, die spezifisch für Minderjährige
    bestimmt sind
  3. auf Schülermaterialien (Schulmappen, Etuis, Füllfederhaltern usw.)
  4. mit Werbegegenständen, die unentgeltlich an Minderjährige abgegeben werden, wie T-Shirts,
    Mützen, Fähnchen, Badebällen
  5. auf Spielzeug
  6. durch unentgeltliche Abgabe von nikotinhaltigen E-Dampfgeräten und Liquids an
    Minderjährige
  7. an Kultur-, Sport- oder anderen Veranstaltungen, die hauptsächlich von Minderjährigen
    besucht werden

Art. 3 Schulung und Information

  1. Mitarbeitende des Handels werden über den Inhalt des Codex informiert und entsprechend ausgebildet.
  2. Hersteller und Aussendienstmitarbeitende der Hersteller werden über den Inhalt des Codex informiert und entsprechend ausgebildet.

Art 4. Kontrolle

  1. Die unterzeichnenden Parteien überwachen die Einhaltung des vorliegenden CODEX selbst.
  2. Verstösse gegen den vorliegenden CODEX können beim Swiss Vape Trade Association (SVTA) gemeldet werden. Die unterzeichnenden Parteien beurteilen abschliessend, ob ein Verstoss gegen den CODEX vorliegt.
  3. Wer zwei Mal gegen die Bestimmungen dieses CODEX verstösst, wird mit sofortiger Wirkung vom CODEX und der SVTA Mitgliedschaft ausgeschlossen. Die ausgeschlossene Partei wird von der Liste der unterzeichnenden Parteien gestrichen.

Art 5. Zertifikat

  1. Die unterzeichnenden Parteien erhalten ein von der SVTA ausgestelltes Zertifikat. Zudem werden die unterzeichnenden Parteien auf der Webseite der SVTA und des BLV gelistet.
  2. Die unterzeichnenden Vertragsparteien können gegen eine kostendeckende Gebühr von CHF 30 die Ausfertigung eines Zertifikats bei der SVTA beantragen.
  3. Die unterzeichnenden Parteien dürfen das Zertifikat zu Werbezwecken im Lokal aushängen und im Internet aufschalten.
  4. Nach zweimaligen Verstoss gegen den CODEX wird das Zertifikat unverzüglich an die Stelle zurückgegeben, die es ausgestellt hat. Das Zertifikat wird unverzüglich von der Internetseite entfernt.

Art 6. Geltung

  1. Der CODEX gilt ab dem Tag der Unterzeichnung. Er gilt bis zum Inkrafttreten des Tabakproduktegesetzes.
  2. Jede Partei kann die Vereinbarung jederzeit und ohne Gründe mit einer Frist von 2 Monaten durch eine schriftliche Mitteilung an die anderen Parteien kündigen.
  3. Der CODEX kann jederzeit einvernehmlich schriftlich geändert werden.
  4. Andere Herstellerinnen und Hersteller und Händlerinnen und Händler können durch die Unterzeichnung einer entsprechenden Erklärung dem vorliegenden CODEX jederzeit beitreten.
  5. Der CODEX wird in deutscher und französischer Sprache ausgefertigt und unterzeichnet.
  6. Der CODEX wird bei der SVTA verwahrt.

Art 7. Unterzeichnende Parteien

  • InSmoke AG
  • Stattqualm GmbH
  • Viviswiss GmbH
  • Tom’s Liquid GmbH
  • Tamar Trade GmbH
  • Hemag Nova AG
  • Red Vape AG
  • Cigarren Flury AG
  • Nebelbox GmbH
  • Foo GmbH
  • Vapelounge GmbH
  • Vape Heaven GmbH
  • Sweetch Sarl
  • Fumerolles
  • Fourtwenty GmbH
  • Dampfi GmbH
  • Bluedoor GmbH
  • Steam-Shop GmbH
  • Werners Head Shop AG
  • Nebelvape GmbH

Unterschriften unabhängige Händler:

    • Mix-Vape-Mods Cocivera
    • Crossbow Vapor
    • Flaschendunst Gmbh
    • Yeah Juice
    • Dampfzauber Gmbh
    • Liquid Haerri (topace)
    • Smoke Shop / Smoke Shop Flums
    • City-Vape
    • steam and art
    • High end vapor store
    • Dampfqueen GmbH
    • WvA KlG
    • Smoke and Vape
    • Benji Juice
    • Dampferkönig GmbH
    • World of Vape
    • eZy-e
    • Ohm Vapor
    • Dampfpalast
    • Steamcave Langenthal
    • Liquiddealer

 

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