Neues zu E-Zigaretten und Liquids in der Schweiz

23 Jul

 

 

Seit Ende April darf in der Schweiz offiziell Nikotinhaltiges Liquid für E-Zigaretten verkauft werden. Endlich und Hurra, war die erste Reaktion im Schweizer Dampfer-Land. Doch die Ernüchterung folgt auf dem Fuss. Da aktuell noch keine gesetzlichen Vorgaben vorhanden sind, die die Abgabe, sowie die Herstellung und auch Bewerbung dieser Produkte regeln, wird das erstmal über das sogenannte „Cassis-de-Dijon-Prinzip“ vollzogen.

Aber, was ist das Cassis-de-Dijon-Prinzip eigentlich?

Das Cassis-de-Dijon-Prinzip besagt, dass aus einem EU-Mitgliedstaat stammende Produkte, die dort vorschriftsgemäss hergestellt werden, überall in der EU angeboten werden dürfen. Die Schweiz hat das Prinzip mal probeweise eingeführt.

Was heisst das jetzt für die Hersteller und Händler von Schweizer E-Liquiden?

Jedenfalls nicht, dass jetzt querbeet jedes einheimische Produkt mit Nikotin gepimpt und so verkauft werden darf. Nur bereits in der EU registrierte Liquide (TPD2) können jetzt von Händlern offiziell eingeführt (oder eben nach dieser Norm hergestellt) und verkauft werden. So auch Schweizer Produkte, die z.B. bereits in Deutschland registriert und erhältlich sind. 

Für Privat-Importe gelten immer noch die gleichen Richtlinien wie bisher betreffend Menge und Konzentration von Nikotin.

Was passiert jetzt?

Zur Zeit unterstehen die Liquide in der Schweiz immer noch dem Lebensmittelgesetz. Danach, wenn das neue Tabakprodukte-Gesetz in Kraft treten soll, werden sie diesem unterstellt. Da sie bis dahin noch keiner klaren gesetzlichen Regelung betreffend Jugendschutz, Werbung etc. unterstellt sind, haben sich Schweizer Hersteller und Händler von E-Liquiden kürzlich im Gespräch zusammen mit Vertretern von BLV, BAG und SVTA getroffen, um für die Übergangsfrist eine für alle adäquate Regelung im Umgang mit diesen Produkten zu erarbeiten. 

Klar zum Ausdruck kam, dass die Verantwortung betreffend Jugendschutz schon heute sehr ernst genommen wird und kein Interesse der Branche daran besteht, E-Zigaretten und Liquide an Kinder zu verkaufen. Diskussionsstoff liefert allenfalls noch die Frage, wo der Jugendschutz aufhört. Die Meinungen sind geteilt. Soll man Jugendlichen ab 16 Jahren erlauben nikotinfreie E-Zigaretten zu dampfen oder sollte generell alles erst ab 18 Jahren erhältlich sein. Hält man sich vor Augen, dass viele schon mit 16 regelmässig Zigaretten konsumieren und die Altersfreigabe von Kanton zu Kanton verschieden ist (wie so vieles in unserem Land), ist klar, dass hier noch einiges an Diskussionsstoff vorliegt.

 

 

 

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